Externer Compliance-Beauftragter

Der externe Compliance-Beauftrage:
Spezialisiertes Compliance-Know-How für Ihr Unternehmen

Die Compliance-Verantwortung obliegt der Geschäftsleitung eines Unternehmens. Um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen, ist es mittlerweile zu einem etablierten Standard geworden, die Wahrnehmung der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben an einen Compliance-Beauftragten bzw. -Officer zu delegieren. Bei Großunternehmen hat ein interner Compliance-Beauftragter die Funktionstüchtigkeit des Compliance-Managementsystems sicherzustellen. Der Compliance-Officer muss ein Compliance-Risikomanagement entwickeln und implementieren, er hat Compliance-Maßnahmen, wie z.B. Compliance-Schulungen, durchzuführen, muss interne Compliance-Richtlinien formulieren u.v.m.

Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) stößt diese Vorgehensweise jedoch an Grenzen. Neue, hoch spezialisierte Funktionen, wie die des Compliance-Officers, im Unternehmen aufzubauen verursacht nicht nur hohe Kosten. Das notwendige Fachwissen aufzubauen und die erforderliche praktische Compliance-Erfahrung zu entwickeln, kostet darüber hinaus auch noch viel Zeit. Dabei ist in einem KMU die Auslastung des Compliance-Beauftragten u.U. nicht gewährleistet.

Die für Ihr Unternehmen wichtige Expertise können Sie jedoch auch durch die Mandatierung eines externen Compliance-Beauftragten wie der compliance consultancy von Prof. Dr. Andreas Kark Ihrem Unternehmen zugänglich machen. Bei einer solchen Lösung profitiert Ihr Unternehmen auf unterschiedliche Weise:

  • Compliancespezifisches Know-how eines industrieerfahrenen Compliance-Beraters.
  • Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht sind Ihre Informationen geschützt.
  • Kein Fixkostenblock.
  • Kein zusätzlicher Headcount.
  • Keine Interessenkonflikte.

Als Ihr externer Compliance-Beauftragter bieten wir Ihnen eine individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Lösung, die folgendes beinhalten kann:

  • Analyse bestehender Compliance-Risiken (Compliance-Audit).
  • Aufbau eines Compliance-Managementsystems.
  • Entwicklung von entsprechenden Gegenmaßnahmen (Compliance-Schulungen, Formulierung von Richtlinien und Änderungsvorschlägen in Bezug auf Prozesse und die Organisation),
  • Berichterstattung an die Unternehmensleitung und, sofern gewünscht, an die Gesellschafter bzw. den Aufsichtsrat sowie die erforderlichen
  • Kommunikationsmaßnahmen und
  • Dokumentation.

Wir bieten Ihnen effiziente, effektive und auf die Anforderungen Ihres Geschäftes maßgeschneiderte Lösungen für die Compliance Ihres Unternehmens.

Bei Compliance gibt es keine Standardlösungen