Vorteile der compliance consultancy als Ombudsmann

Warum Sie sich für die compliance consultancy Prof Dr. Andreas Kark als Ombudsmann entscheiden sollten

Integrität - Kompetenz - Objektivität - Effizienz

  • Das Angebot der compliance consultancy ist ausgerichtet auf die spezifischen Anforderungen vor allem mittelständischer Unternehmen. Wir unterstützen Sie durch pragmatische, effiziente und kostengünstige Lösungen für Ihre Compliance-Hotline. Dabei tragen wir insbesondere den speziellen Compliance-Anforderungen Rechnung, die sich Ihrer Industrie stellen.
  • Dazu gehört es auch, den Vorgaben Ihrer Kunden gerecht zu werden. Diese fordern immer häufiger ein Compliance-Managementsystem und -Hinweisgebersystem von ihren Lieferanten und Dienstleistern. Dies umfasst regelmäßig auch das Angebot an die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten Ihres Unternehmens, sich wegen eines möglichen Compliance-Verstoßes an eine kompetente, vertrauenswürdige, neutrale Person zu wenden, den Compliance-Ombudsmann.
  • Die compliance consultancy Prof. Dr. Andreas Kark bietet Ihnen einen rundum kompetenten und soliden Compliance-Ombudsmann-Service. Prof. Dr. Andreas Kark kann in idealer Weise juristisches Fachwissen auf dem Gebiet Compliance mit langjähriger Industrieerfahrung als Geschäftsführer verbinden.
  • Als Compliance-Ombudsmann ist er dadurch in der Lage, die ihm mitgeteilten Sachverhalte nicht nur juristisch einwandfrei zu bewerten. Vielmehr kann er aufgrund seiner langjährigen Industrieerfahrung konkrete Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die das juristische Problem lösen und sich gleichzzeitg in die operativen Abläufe Ihres Unternehmens einpassen.
  • Auch ermöglicht ihm sein breites Erfahrungsspektrum, auf Anrufer einzugehen, die sich nicht mit juristischen Fachbegriffen auskennen, da er es gewohnt ist, Nichtjuristen das Thema Compliance z.B. in Schulungen näher zu bringen. Dies minimiert Verständnis- und Verständigungsprobleme – und damit unnötige Missverständnisse und Nachfragen.
  • Seit 2008 berät Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Kark Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Managementsystemen und Compliance-Hinweisgebersystemen. Durch seine Tätigkeit als Anwalt ist Prof. Dr. Kark an die Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB) gebunden und kann somit absolute Diskretion zusichern.
  • Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen in Deutschland, der Schweiz und in Österreich.