Compliance-Ombudsmann
Whistleblower-Hotline
Ihr Compliance-Hinweisgebersystem
Integrität schafft Werte
Der externe Compliance-Ombundsmann ist eine effiziente Maßnahme zur Prävention und Aufdeckung von Compliance-Verstößen. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiter, vertraulich und offen Unregelmäßigkeiten im Unternehmen zu kommunizieren.
Sie verbessern damit die Compliance Ihres Unternehmens und die Qualität der Geschäftsprozesse.
Der Aufbau einer Compliance-Hotline ist ein bewährtes Instrument, um auch auf vertraulicher Basis Informationen über Compliance-Verstöße oder Compliance-Risiken im eigenen Unternehmen zu erhalten. Ein Compliance-Ombudsmann ist daher eine präventive Maßnahme, die die Compliance Ihres Unternehmens verbessert.
Nicht selten erfährt jedoch der Compliance-Beauftragte, die Geschäftsleitung oder eine Führungskraft nichts oder nur zu spät von Verstößen gegen rechtliche Vorschriften oder interne Richtlinien. Die Gründe hierfür können vielfältiger Natur sein.
Vor allem spielt immer wieder die Angst vor Sanktionen eine Rolle. Auch sorgt die Unwissenheit darüber, an wen man sich vertrauensvoll mit Informationen über einen möglichen Compliance-Verstoß wenden könnte, dass Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten darauf verzichten, einen Hinweis zu einem Compliance-Verstoß zu geben.
Die Bedeutung eines solchen Hinweisgebersystems wird dadurch unterstrichen, dass Whistleblower ab dem 17. Dezember 2021 aufgrund einer EU-Richtlinie besonders zu schützen sind. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, gilt sowohl für Mitarbeiter von Unternehmen als auch von Behörden.
Die Richtlinie verlangt von Arbeitgebern, dass sie einen Whistleblower vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen schützen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass Hinweisgeber ihre Informationen auf sicheren Kanäle weitergeben können.
Geschützt werden durch diese Richtlinie Whistleblower, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden. Die betrifft vor allem das Wettbewerbsrecht und den Datenschutz, aber auch Geldwäsche, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit sowie den Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Durch die Mandatierung eines externen Compliance-Ombudsmanns lösen Sie beide Probleme auf eine sehr effektive und effiziente Weise:
Hinweisgeber können darauf vertrauen, dass ihre Informationen auf Wunsch auch anonym an das Unternehmen weitergeleitet werden.
Durch die Benennung eines Compliance-Ombudsmannes haben Sie einen dedizierten Informationskanal eingerichtet, der als Ansprechpartner für Hinweisgeber innerhalb und außerhalb des Unternehmens fungiert.
Darüber hinaus stellen Sie sicher, dass sich ein kompetenter Gesprächspartner mit den eingehenden Hinweisen befasst. Im Rahmen unseres Compliance-Ombudsmannprozesses bzw. unseres Compliance-Hinweisgebersystems
- unterziehen wir eingehende Hinweise einem Vorscreening,
- informieren Sie nur über Wesentliches,
- geben Ihnen Gestaltungshinweise zur Abhilfe des Compliance-Verstoßes,
- ohne dass Sie zusätzliche Kapazitäten im Unternehmen aufbauen müssen.
Ein Compliance-Hinweisgebersystem bringt Ihrem Unternehmen somit eine Reihe von Vorteilen:
- Sie erhalten Hinweise über mögliche oder tatsächliche Compliance-Verstöße, die Sie auf anderem Wege nicht oder nur selten erhalten würden.
- Diese Hinweise erlauben Ihnen, die Compliance Ihres Unternehmens zu verbessern.
- Sie können dadurch Ihr Compliance-Managementsystem optimieren.
- Sie beugen damit möglichen Compliance-Verstößen vor.
- Über das Compliance-Managementsystem hinaus können Ihnen Hinweise der Compliance-Hotline Defizite aufzeigen, welche Geschäftsprozesse sicherer und stabiler gestaltet werden können.
- Der externe Compliance-Ombudsmann ist eine kostengünstige Lösung, Experten-Know-How Ihrem Unternehmen zugänglich zu machen, ohne eigenes Personal aufbauen und ausbilden zu müssen.
Compliance-Ombudsmann Hotline
Integrität schafft Werte

- Prüfung der Einhaltung von internen Richtlinien und Industriestandards
- Prüfung der Sicherheit und Stabilität der Unternehmensprozesse
- Prüfung der Transparenz der Abläufe
- Optimierungsempfehlungen

- Compliance-Schulungen für Vorstände und Geschäftsführer
- Compliance Schulungen für Aufsichtsräte
- Unternehmensspezifische Compliance-Trainings für z.B. Vertrieb und Einkauf
- Ausbildung zum Compliance-Beauftragten (IHK-zertifiziert)

- Compliance-Strategie / Verhaltenskodex
- Compliance-Risikomanagement
- Compliance-Programm
- Compliance-Monitoring / Optimierung
- Compliance-Dokumentation
- Compliance-Kommunikation
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