Vorteile externer Ombudsmann?


Die wichtigsten Vorteile eines externen Ombudsmann

  • Rechtsanwalt
  • Spezialisiertes Fachwissen
  • Anwaltliche Schweigepflicht
  • Unparteiisch
  • Integrität
  • Unabhängig von Weisungen des Unternehmens
  • Diskretion
  • Kostenersparnis

Durch eine externe Ombudsmann-Hotline können Compliance-Risiken frühzeitig erkannt und durch Präventivmaßnahmen rechtzeitig vermieden werden. Darüber hinaus können durch Hinweisgeber bereits erfolgte Regelverstöße aufgedeckt und durch eine folgende interne Untersuchung Abhilfe geschaffen werden.

Damit ist ein externer Ombudsmann ein wichtiger Baustein eines Compliance-Managementsystems. Die Whistleblower-Hotline gewährt dem Unternehmen Erkenntnisse über bisher nicht bekannte Compliance-Verstöße wie z.B. Bestechungen, Preisabsprachen, Datenmissbrauch oder andere Rechtsverstöße.

Es sind oftmals Mitarbeiter oder Führungskräfte, die frühzeitig auf Missstände aufmerksam werden. Nicht selten behalten sie jedoch diese Informationen für sich, weil sie bei Verlautbarung um ihre berufliche Zukunft fürchten, wenn sie diese Informationen im Unternehmen kommunizieren.

Langfristig gesehen hat dies zwei Nachteile. Zum einen wird dieser Mitarbeiter sich mehr und mehr zurückziehen. Im besten Fall wird er innerlich kündigen oder das Unternehmen verlassen. Im schlechtesten Falle wird dieser Mitarbeiter krank oder gewöhnt sich an die Missstände und versucht seinerseits Vorteile daraus zu ziehen.

Es ist damit sowohl im Interesse des Unternehmens als auch im Interesse der Mitarbeiter, einen Prozess zu etablieren, der gewährleistet, dass diese Informationen transparent gemacht und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Der externe Ombudsmann bietet hier den Vorteil, dass er unparteiisch und nicht weisungsabhängig tätig ist, wie dies bei internen Ombudsleuten der Fall ist. Dies gewährleistet, dass der Hinweisgeber eher darauf vertraut, dass sein Hinweis vertraulich behandelt wird und, sofern gewünscht, er sogar gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben kann.

Als Rechtsanwalt unterliegt er der anwaltlichen Schweigepflicht und, sofern er auf Compliance-Themen spezialisiert ist, bringt der externe Ombudsmann ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Erfahrung mit. Dieses Know-how intern aufzubauen ist sehr teuer und zeitraubend. Daher ist die Bestellung eines externen Ombudsmanns effizienter und letztendlich auch kostengünstiger.

Durch seine unparteiische Tätigkeit kann er objektiv den Sachverhalt analysieren und bewerten ohne auf unternehmensinterne Befindlichkeiten Rücksicht nehmen zu müssen.

So trägt der externe Ombudsmann einen beträchtlichen Teil dazu bei, in ihrem Unternehmen ethisches Verhalten zu fördern, Transparenz zu steigern und eine offene Kultur zu etablieren. Studien zeigen, dass Mitarbeiter, die Sinn in ihrer Arbeit sehen und stolz auf das sind, was sie und ihr Unternehmen tun, motivierter, leistungsfähiger und gesünder sind.

Ihr Unternehmen profitiert davon, dass Missstände schneller adressiert werden und das Fehlverhalten einzelner schnellstmöglich unterbunden werden kann. Sie stellen sicher, dass in möglichst vielen Bereichen auch präventiv die Compliance Ihres Unternehmens weiter verbessert wird. Das steigert die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens sowohl als Business-Partner als auch als Arbeitgeber.

Ein externer Ombudsmann ist objektiv, effizient, vermittelnd und diskret. Idealerweise unterliegt er als Rechtsanwalt der Schweigepflicht, so dass die Diskretion auch rechtlich abgesichert ist.